Beiträge für die Mitgliedschaft in der VfA
Sie können als freischaffende Architektin/freischaffender Architekt oder als Studentin/Student die Mitgliedschaft in der Vereinigung Freischaffender Architekten beantragen.
Für Architektinnen/Architekten beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag:
- Neumitglied für 3 Jahre EUR 150,00
- 4. Jahr EUR 256,00
- 5. Jahr EUR 360,00
danach
- bis 3 Mitarbeiter EUR 460,00
- ab 4 bis 8 Mitarbeiter EUR 912,00
- ab 9 bis 18 Mitarbeiter
EUR 1.368,00 - ab 19,00 und mehr Mitarbeiter
EUR 2.312,00 - Nichtmehr Tätige
EUR 132,00
Die Bundesdelegiertenversammlung
beschließt im 4. Quartal einesJahres die
Beiträge für das kommende Jahr.
Für Studentinnen/Studenten beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag:
- Studentin/Student EUR 48,00
Für Absolventen/ Berufsanfänger beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag für die Dauer der ersten 5 Jahre:
- Absolventen/ Berufsanfänger
EUR 100,00